Ratgeber: Mit Bike-Leasing zum Traumbike
So verhilft dir der Arbeitgeber zu deinem Wunschrad – und du sparst bares Geld!
Die Mobilitätskosten steigen unentwegt, einzig Muskelkraft wird nicht teurer. Grund genug, das Fahrrad als Verkehrsmittel für den Weg in die Arbeit in Betracht zu ziehen. Besonders attraktiv wird das für Fahrradfahrer:innen, wenn sie ihr Fahrrad leasen. Als Dienstrad. Wie das funktioniert, welche Vorteile es bietet, worauf man achten sollte:
Welche Vorteile bietet Bike-Leasing?
Welche Vorteile bietet Bike-Leasing?
Als angestellte:r Arbeitnehmer:in ist Bike-Leasing eine Art Zusatzleistung der Arbeitgeber:innen für die Belegschaft. Ein Corporate Benefit also – und solche Benefits werden bei der Suche nach Fachkräften immer wichtiger. Davon lassen sich mehr und mehr Arbeitgeber:innen überzeugen…
Trotzdem ist die Nutzung eines vom Arbeitgeber geleasten Bikes nicht auf dienstliche Fahrten beschränkt. Der Begriff Dienstrad ist deshalb nicht 100% korrekt. Denn: Privatpersonen nutzen ihr ‚Dienstrad‘ ohne Zweckbindung wie immer, wann immer und auch wo immer sie wollen: Zum Pendeln, für die Reise, zur Sportausübung. Ganz offiziell. Das ist, gegenüber dem klassischen Dienstwagen, ein echter Mehrwert.
Abgesehen davon, lässt sich per Bike-Leasing erheblich Geld sparen, wenn man es mit dem herkömmlichen Fahrradkauf vergleicht…
Wie funktioniert Bike-Leasing?
Anders als beim klassischen Auto-Leasing-Vertrag, wie man ihn vielleicht vom Familienauto kennt, läuft der Leasingvertrag bei Fahrrädern nicht auf den eigenen Namen als Privatperson. Stattdessen kommt der Leasing-Vertrag für ein geleastes Bike zwischen dem eigenen Arbeitgeber und einer Leasing-Fachfirma zustande. Jedenfalls wenn man Arbeitnehmer:in ist. Die Laufzeit des Vertrags zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft beträgt in der Regel drei Jahre pro Rad. Genauso lange fährt man als Angestellte:r auf dem eigenen Dienstrad. Vorausgesetzt natürlich, das Anstellungsverhältnis bleibt in diesem Zeitraum bestehen.
Was kostet das Bike-Leasing als Arbeitnehmer:in?
Bei der Frage nach den Kosten muss man zunächst zwischen zwei Arten unterscheiden, wie Leasing-Bikes an die Arbeitnehmer:innen überlassen werden können:
-> Entweder per Gehaltsumwandlung. Dann wird die Leasingrate monatlich vom Bruttolohn bedient und die Kosten für das Fahrrad werden vor Steuern abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen mindert. Lediglich die private Nutzung ist bspw. In Deutschland als geldwerter Vorteil von Dienstrad-Fahrer:innen mit 0,25% des Kaufpreises zu versteuern.
-> Oder mit dem Dienstrad als Gehaltsplus. Dabei werden sämtliche Kosten für die Leasingraten wie auch den geldwerten Vorteil von den Arbeitgeber:innen bezahlt. Diese steuerliche Regelung, die zu 100% zugunsten der Arbeitnehmer:innen angelegt ist, gilt in Deutschland seit 2019 für Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h Motorunterstützung.
In beiden Fällen ist der Kaufpreis des Fahrrads oder E-Bikes die entscheidende Größe für die Errechnung der Kosten bzw. der Vorteile. Pauschal gesagt beläuft sich der Preisvorteil eines geleasten Bikes auf bis zu 40% Ersparnis gegenüber dem Fahrradkauf, ist jedoch in erster Linie abhängig vom Fahrradmodell und auch, wie weit Arbeitgeber:innen unterstützen.
Welche Arten von Bikes kann ich als Dienstrad leasen?
Die Antwort auf die Frage, welche Fahrradtypen geleast werden können, ist einfach: Alle! Es gibt lediglich eine Preisobergrenze für geleaste Bikes. Die ist aber bei den meisten Dienstrad-Leasing-Firmen so hoch angesetzt, dass jede/r ein passendes Dienst-Bike finden wird, ganz egal ob E-Bike, City-Bike, Gravel-Bike, Mountainbike oder Rennrad. Fakt also ist: Bike-Leasing ist der kostengünstige Weg zum Traumbike!